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Narkosebehandlung

Aufgrund der aktuellen Situation führen wir zur Zeit keine Behandlung unter Vollnarkose durch!

Narkose ist, sofern es der Gesundheitszustand des Patienten erlaubt, bei allen zahnärztlichen Maßnahmen möglich.

Bei umfangreicher Zahnsanierung oder größeren Operationen bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Vollnarkose an. Dabei arbeiten wir mit einem erfahrenen Anästhesisten zusammen, der Sie während der gesamten Behandlung überwacht und betreut. Auch für Angstpatienten bietet die Narkose eine gute Alternative.

Behandlungen unter Narkose sind sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern möglich.

Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie medizinisch notwendig ist, also eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Bei folgendem Personenkreis wird die Notwendigkeit anerkannt:

  • Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und
    deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können
  • Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung
    oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen
  • Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen zeigen und
    deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können
  • Patienten, bei denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht
    unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann

Wenn die Kasse nicht bezahlt

Es gibt Fälle, in denen eine Vollnarkose medizinisch nicht notwendig ist, aber vom Patienten gewünscht wird. Ein typisches Beispiel ist die Entfernung aller vier Weisheitszähne. Die Behandlung kann in der Regel schrittweise in mehreren Sitzungen erfolgen, wobei eine örtliche Betäubung jeweils ausreicht. Wünscht der Patient stattdessen, dass vier Zähne in einer Sitzung entfernt werden, kann eine Vollnarkose sinnvoll. Für solche "Wunschnarkosen" kann die Kasse aber nicht aufkommen. Hier gibt es die Möglichkeit, die Vollnarkose als Privatleistung durchführen zu lassen.

Näheres dazu sollten Sie mit uns besprechen.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
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Dr. Heiner Bammel

Zahnarzt & Oralchirurg
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45355 Essen-Borbeck
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