Aufgrund der aktuellen Situation führen wir zur Zeit keine Behandlung unter Vollnarkose durch!
Narkose ist, sofern es der Gesundheitszustand des Patienten erlaubt, bei allen zahnärztlichen Maßnahmen möglich.
Bei umfangreicher Zahnsanierung oder größeren Operationen bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Vollnarkose an. Dabei arbeiten wir mit einem erfahrenen Anästhesisten zusammen, der Sie während der gesamten Behandlung überwacht und betreut. Auch für Angstpatienten bietet die Narkose eine gute Alternative.
Behandlungen unter Narkose sind sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern möglich.
Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie medizinisch notwendig ist, also eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Bei folgendem Personenkreis wird die Notwendigkeit anerkannt:
Es gibt Fälle, in denen eine Vollnarkose medizinisch nicht notwendig ist, aber vom Patienten gewünscht wird. Ein typisches Beispiel ist die Entfernung aller vier Weisheitszähne. Die Behandlung kann in der Regel schrittweise in mehreren Sitzungen erfolgen, wobei eine örtliche Betäubung jeweils ausreicht. Wünscht der Patient stattdessen, dass vier Zähne in einer Sitzung entfernt werden, kann eine Vollnarkose sinnvoll. Für solche "Wunschnarkosen" kann die Kasse aber nicht aufkommen. Hier gibt es die Möglichkeit, die Vollnarkose als Privatleistung durchführen zu lassen.
Näheres dazu sollten Sie mit uns besprechen.