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Zahnersatz

Zahnärztliche Prothetik heute ist bedeutend mehr als nur das Fertigen und Einsetzen von Prothesen. Es ist das Einbringen von einwandfreien Arbeiten, wie z. B. Kronen und Brücken.

Brücken - festsitzender Zahnersatz
Unter Brückenzahnersatz versteht man den Ersatz mehrerer verloren gegangener oder nicht vorhandener Zähne mit festzementierten Brücken.

Grundsätzlich sind Brücken aus den Brückenankern und dem Brückenkörper aufgebaut. Der Brückenkörper besteht aus einem oder mehreren Brückenzwischengliedern, welche die fehlenden Zähne ersetzen. Mit den Brückenankern wird die Brücke auf den Pfeilerzähnen, den sogenannten Brückenpfeilern, befestigt.

 

Füllungen
Eine Füllung ist ein künstlicher Ersatz verloren gegangener Zahnsubstanz (z. B. durch Karies, Zahnverletzungen etc.).

Es gibt einerseits Materialien, die nach dem Anmischen zunächst plastisch sind, in den Zahndefekt eingebracht werden und dort erstarren. Die Behandlung erfolgt innerhalb einer Sitzung. Typisch für diese Art sind Amalgam, Zement und Komposite.

Andererseits stehen starre Materialien zur Verfügung, die für Einlagefüllungen (Inlays) verwendet werden. Die Behandlung beim Zahnarzt bedarf in der Regel zwei Sitzungen, da die Inlay-Herstellung über den Zwischenschritt eines Abdruckes bzw. eines Gipsmodelles durch einen Zahntechniker im Labor erfolgt. Als Materialien kommen Gold, Keramik und vergütete Komposite zur Anwendung.

 

Herausnehmbarer Zahnersatz: Teilprothesen
Haben sich ausgedehnte Lücken ergeben und/oder fehlen Pfeiler zur Verankerung im hinteren Seitenzahnbereich, bleibt oft keine andere Möglichkeit als die Versorgung mit herausnehmbarem Zahnersatz.

Teilprothesen setzen sich grundsätzlich aus den Bauelementen Prothesenbasis, Ersatzzähne sowie Halte- und Stützelemente zusammen. Die Prothesenbasis besteht aus einem Prothesensattel aus Kunststoff, der seine Stabilität durch ein Metallgerüst erhält.

Seit 2004 geben viele private Zusatzversicherungen Zuschüsse zu den Behandlungskosten der professionellen Prophylaxe.

Die Rechnung hierfür erstellen wir Ihnen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

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Dr. Heiner Bammel

Zahnarzt & Oralchirurg
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